(Informationen der BundestierÄrztekammer e.V.)
Ab wann gilt der neue EU-Heimtierpass?
Der EU-Heimtierpass gilt ab 1. Oktober 2004. Übergangsregelungen sind vorgesehen.
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nnicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hunde, Katzen und Frettchen weiterhin den "Internationalen Impfpass" verwenden.
Woher bekommt man den EU-Heimtierpass?
Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. In der Tierarztpraxis können neben der Ausstellung des Passes auch die Grundvorsaussetzungen an Reisen in der EU wie die Kennzeichnung des Tieres oder die Tollwutimpfung erledigt werden.
Ab wann gibt es den neuen EU-Heimtierpass?
Voraussichtlich werden die Pässe ab Juni in den Tierarztpraxen vorliegen.
Welche weiteren Bestimungen sind für Reisen in der EU künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Für Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weiter gehende Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken). Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen Verbringen/Handel zu beachten.
Was ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?
Reisen in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt, es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Wie ist die Übergangsregelung gestaltet?
Bisher verwendete Impfzeugnisse und Bescheinigungen können weiter verwendet werden, wenn
Was ist mit Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind?
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben "Internationalen Impfpass" in den neuen EU-Pass übertragen. Er/sie überprüft die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung - gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.
Welche Kosten entstehen dem Tierhalter durch die neue Regelung?
Die Kosten werden nach der gültigen Gebührenordung für Tierärzte berechnet. Rechenbeispiele sind auf Anfrage bei der Bundestierärztekammer erhältlich.
Was geschieht mit den gelben "Internationalen Impfpässen"?
In den neuen EU-Heimtierpass können alls Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU-Heimtierpass hat, braucht den gelben "Internationalen Impfpass" nicht mehr. Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu verreisen, können den "Internationalen Impfpass" wie bisher weiterverwenden.
Was passiert, wen man ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.
Werden die Kennzeichnungs-Nummern der Tiere oder die Pass-Nummern registriert?
Nein, eine Registrierung ist nicht vorgesehen. Ein Eintrag in ein "Haustierregister" ist aber grundsätzlich anzuraten.