Am 13.03.2002 trat die Legehennenverordnung in Kraft. Danach soll von 2007 an die Käfighaltung für Legehennen verboten sein. Nach der Legehennenverordnung dürfen Legehennen zukünftig nur noch in Boden- oder Freilandhaltung untergebracht werden.
In Bodenhaltung leben Hennen in einem Stall, neun Hennen teilen sich einen Quadratmeter Bodenfläche. Mindestens 2/3 des Stalles muss eingestreut sein. Im Stall können die Hennen frei herumlaufen, artgerecht scharren und picken und ihre Eier in ein Nest legen. Zum Ruhen können sie sich auf Sitzstangen zurückziehen.
In der Freilandhaltung können sie zusätzlich einen Auslauf im Freien nutzen. Dieses Haltungssystem kommt den arteigenen Verhaltensweisen der Hennen am nächsten: Die Hennen können dort nach Herzenslust laufen, scharren und nach Würmern picken, im Sand und in der Sonne baden...
Am 30.10.2003 hat nun der zuständige Agrar-Unterausschuss des Bundesrates Änderungsanträgen zur Tierschutz-Nutztierverordnung zugestimmt, die in der Konsequenz die flächendeckende Einführung der sogenannten ausgestalteten Käfige ermöglichen.
Diese auch als Kleingruppenhaltung bezeichnete Haltungsform bedeutet folgendes: Auf mehreren Etagen werden pro Käfig ca 10 Hennen untergebracht, die sich ein Nest, eine Sandbademöglichkeit und Sitzstangen teilen müssen. Dabei bietet der ausgestaltete Käfig kaum mehr Platz als ein herkömmlicher Käfig. Auch die Strukturen können nicht von allen Tieren genutzt werden. Sie erfüllen lediglich Alibifunktion. Die Sitzstangen bieten nicht genug Platz für alle Hennen und sind im Käfig mehr Stolperstein als Ruhepol. Das Sandbad ist - wenn es nicht gerade versperrt wird - meist ohne Einstreu und auch zu klein, als dass darin mehr als eine Henne sandbaden könnte. Im "Nest" aus Draht und Plastik drängeln sich mehrere Hennen, so dass sie nicht ungestört Eier legen können.
Wieder einmal soll der in der Verfassung verankerte Tierschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen auf der Strecke bleiben. Sachsen-Anhalt hat den Anträgen zugestimmt, die eine Legenhennenhaltung in sogenannten gestalteten Käfigen ermöglichen sollen. Am 10.11.2003 werden die Anträge im Agrar-Ausschuss des Bundesrates beraten und voraussichtlich am 28.11. im Plenum des Bundesrates zur Abstimmung kommen. Wenn der Antrag dort eine Mehrheit findet, wäre die Bundesregierung aufgefordert, die Tierschutz-Nutztierverordnung zu "korrigieren".
Der Deutsche Tierschutzbund ruft zum Protest gegen diese Entscheidungen auf:
"Wir müssen alles daran setzen, eine für den Tierschutz negative Entscheidung des Bundesrates zu verhindern. Wir müssen den Entscheidungsträgern in den Bundesländern noch einmal mit aller Kraft deutlich machen, dass die Bürger unseres Landes Legehennen nicht mehr in Käfige gesperrt sehen wollen und dass eine Rücknahme des Käfighaltungsverbotes weder auf Verständnis noch auf Akzeptanz stößt."
Verbot der Käfighaltung von Legehennen
28. Nov 13:00, ergänzt 14:13
Der Bundesrat hat für eine Verschiebung des Verbotes der Käfighaltung für Legehennen gestimmt. Zunächst soll ein obligatorisches Prüfverfahren für die Haltung von Hennen eingeführt werden.
Der Bundesrat hat am Freitag einen unbefristeten Aufschub für das Verbot von Käfighaltung für Hennen beschlossen. Die Länder stimmten für einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns und Niedersachsens, der zunächst die Einführung eines obligatorischen Prüfverfahrens für Haltungssysteme von Legehennen vorsieht. Erst zwei Jahre nach dieser Einführung soll dann ein Verbot der Käfighaltung eingeführt werden.
Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) kritisierte die Entscheidung. Sie werde die Verordnung nicht unterschreiben, sagte sie. Sie will, dass die Legehennenverordnung in Kraft bleibt, die ein Ende der Käfighaltung 2007 vorsieht. Die Länder stimmten zudem gegen die von Künast gewünschten Änderungen bei der Schweinehaltung. Dies könnte zu einem Konflikt mit der EU-Kommission führen, da sie diese Änderungen verlangt hatte. Gegen die Legehennen-Entscheidung hatten hunderte Tierschützer bereits seit dem frühen Morgen vor dem Bundesratsgebäude protestiert. (nz)
Am 26.03.2004 hat sich die Konferenz der Landwirtschaftsminister inn Osnabrück auf einen Kompromiss geeinigt. Auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, soll ab dem Jahr 2007 die Käfighaltung der Legehennen durch eine Haltung in "Kleinvolieren" ersetzt werden. Diese Haltung soll die Eierproduktion in Deutschland halten und den Vorgaben des Tierschutzes und den Anforderungen der Hygiene genügen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert den Beschluss der Agrarministerkonferenz als Versuch, "die geltende Legehennenverordnung mit ihrem Verbot der K&quml;fighaltung aufzuweichen". Kleinvolieren gebe es nicht, allenfalls Großkäfige, erklärte die Umweltorganisation. Eine artgerechte Haltung sei in ihnen nicht möglich. Die Agrarminister dürften sich nicht dem Druck der Geflügelindustrie beugen, mahnte die Organisation.
Begleitet wurde die Agrarministerkonferenz des Bundes und der Länder in Osnabrück von Aktionen für und gegen die Käfighaltung. Auf einer Kundgebung forderten 500 Eierproduzenten und Bauern, eine Haltung von Legehennen in vergrößerten Käfigen weiter zuzulassen. Ein Dutzend als Käfighühner verkleidete Tierschützer verlangten dagegen, am generellen Verbot der Käfighaltung ab 2007 festzuhalten.
"Ich unterstütze natürlich die Initiative für die Beibehaltung des Verbots der Käfighaltung von Legehennen, nachdem ich einmal für eine Fernsehdokumentation eine solche Hölle besichtigen konnte und mich gefragt habe, wie Menschen Tieren so etwas antun können. Noch ekelhafter, als ohnehin schon, ist, dass dahinter Profitdenken steht, bar jeden Gefühls für die gequälte Kreatur. Tierfreunde dieser Welt - vereinigt Euch gegen die Tierquäler!"
Ralph Giordano